Aktuelle Ankündigungen rund um Corona

 

Locker (5.4.2022)

Die neuen Corona Vorschriften sind in Kraft, bzw. dank FDP und Hr. Lauterbach eben nicht mehr. Entsprechend streichen wir alle Anforderungen: es gibt zur Zeit keine Testpflicht, kein 2G, 3G oder anderes G mehr, ob mit oder ohne '+'. Ebenso gibt es keine Maskenpflicht mehr im Verein. Es gibt aber duchaus das Recht Maske zu tragen, für jeden der sich "mit" besser fühlt.

Wir empfehlen euch dringend, die Abstands- und Hygieneregeln weiter einzuhalten und bitten jeden, der Symptome aufweist, darum, auf die Kameraden Rücksicht zu nehmen und bis zur negativen Testung dem Training fernzubleiben. In diesem Sinne wünschen wir euch Gesundheit, viel Vergnügen und natürlich "Gut Schuss"! Und möge die Macht mit euch sein...

3G (7.3.2022)

Angesichts des relativ gutmütigen Verlaufs der Omikron-Welle ist ab dem 4.März wieder 3G (geimpft, genesen, getestet) in Kraft. Das gilt ebenfalls für die Mitgliederversammlung am 11.März. Bitte beachten Sie weiterhin die Maskenpflicht!

HOTSPOT: 2G Plus !!

Nachdem auch der Landkreis Main-Taunus, zu dem unsere Anlage gehört, mehr als drei Tage über einer Inzidenz von 350 liegt (Tendenz noch immer steigend) und damit zu den 'Hotspots' gehört, müssen wir die entsprechenden Regeln gemäss der Hessischen Corona-Schutzverordnung anwenden. Das heisst dass der Verein ab sofort den "2G+" ("geimpft und getestet") Regeln unterliegt.

Da nichts, was Corona betrifft, einfach sein darf, gibt es hier eine Menge mögliche Regelungen. Um Missverständnissen vorzubeugen, hier eine Liste der möglichen Zutrittsmöglichkeiten:

Auf gedeckten Schiessstätten (sobald sie ein Dach über dem Schützenstand haben, also alle bei uns), gilt nach §20 CoSchuV in Verbindung mit §27 CoSchuV, dass der Zutritt nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 CoSchuV gewährt werden darf, die darüber hinaus einen Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 oder 5 vorlegen können. Weiterhin gelten die definierten Ausnahmen gemäß  § 3 Abs. 1 und Abs. 2 CoSchuV.

Dies heißt im Einzelnen, Zutritt zu gedeckten Schiessstätten nur für Personen, die eine der folgenden Kriterien (2GPlus) erfüllen:

  • vollständig geimpfte Personen, die den Nachweis einer Auffrischungsimpfung nach § 2 Nr. 3 Buchst. c der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung erbringen. (Geboosterte)  (Hier keine zusätzlichen Tests notwendig - Ausnahmeregelung nach §3 Abs. 2 CoSchuV)
  • vollständig geimpfte Personen mit gültigem Impfnachweis (solange sie nicht den vorgenannten Gruppen angehören) + ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, ein max. 48h alter PCR-Test, oder die die Vorlage des Testheftes der Schule  
  • genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis, wenn zudem entweder eine maximal drei Monate zurückliegende erste Impfung oder eine zweite Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV nachgewiesen wird (geimpfte Genesene) (Hier keine zusätzlichen Tests notwendig - Ausnahmeregelung nach §3 Abs. 2 CoSchuV)
  • genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis, wenn die Infektion innerhalb der letzten 3 Monate durch Testung mittels Nukleinsäurenachweis nachgewiesen wurde („frisch“ Genesene) (Hier keine zusätzlichen Tests notwendig - Ausnahmeregelung nach §3 Abs. 2 CoSchuV)
  • genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis (solange sie nicht den vorgenannten Gruppen angehören) + ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, ein max. 48h alter PCR-Test, oder die die Vorlage des Testheftes der Schule
  • Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit schriftlichem ärztlichem Zeugnis) ist ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, ein max. 48h alter PCR-Test, oder die die Vorlage des Testheftes der Schule ausreichend – Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV
  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren reicht ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, max. 48h alter PCR-Test, oder die Vorlage des Testheftes der Schule. (sollten sie nicht den vorgenannten Gruppen angehören)   
  • Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV. Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, ohne Auflagen (auch kein Test erforderlich)

In Umkleiden, zugehörigen Vereinsräumlichkeiten etc. gelten die gleichen Regelungen wie bei gedeckten Sportstätten, also 2GPlus. (Sportler die 2GPlus nicht erfüllen, können Toiletten jedoch einzeln unter den allgemeinen AHA-Regeln nutzen)

Die Reglung gilt, bis die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 350 gesunken ist. Ab dann geht es zurück zum 2G (siehe Post vom 25.11.2021).


Update zur aktuellen Verordnungslage in Hessen (25.11.2021)

Ab Donnerstag, den 25.11.2021 gelten in Hessen verschärfte Regelungen in Bezug auf Aktivitäten in Innenräumen. Die Hessische Landesregierung hat für eine Großzahl an Aktivitäten in Innenräumen eine 2G-Pflicht eingeführt.  

Dies hat Auswirkungen auf die Schützenhäuser und gedeckten Schiessstätten, denn nach §20 CoSchuV gilt, dass der Zutritt nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 CoSchuV gewährt werden darf.  Dies heißt im einzelnen Zutritt nur für Personen, die eine der folgenden Kriterien erfüllen: 

(Nr.1) vollständig geimpfte Personen mit Impfnachweis 

(Nr.2) genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis 

Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit schriftlichem ärztlichem Zeugnis) ist ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, bzw. ein Test nach §3 Abs.1 Satz 1 Nr.3 CoSchuV ausreichend – Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit max. 24h altem Antigen-Schnelltest, bzw. mit Test nach §3 Abs.1 Satz 1 Nr.3 CoSchuV, oder unter Vorlage des Testheftes der Schule. (§3 Abs.1 Satz 1 Nr.5 CoSchuV) – Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV

Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, ohne Auflagen (kein Test erforderlich) 

In allen Nebenräumlichkeiten der Sportstätte, die nicht primär zur Sportausübung genutzt werden, sind bei Betreiben unter 2G –Regelung zusätzlich die allgemeinen AHA-Regeln zu beachten. (Abstand, Hygiene, Maske)

Die Standaufsicht darf (und muss) ggfls. als Vertreter des Vorstandes den Zugang untersagen.

ENDLICH GELOCKERT [3.6.2021 / GZ]

Es wird endlich Zeit zu lockern!  Ab sofort können wieder mehrere Schützen auf die Stände.  Um euch weiterhin vor einer Ansteckung zu schützen bleibt jeweils jede zweite Bahn weiter geschlossen, aber ihr könnt jetzt wieder zu fünft auf die 10 und 25 Meter Stände und zu viert auf den 50 Meter Stand, plus jeweils die Standaufsicht!  Da es auch keine Ausgangssperre mehr gibt, sind auch die Zeiten wieder zum Normalen zurückgekehrt.

Wir bitten euch auf dem Weg von und zum Stand weiter um Einhalten der Maskenpflicht und das Vereinsheim bleibt noch geschlossen. Aber das Ende rückt näher!!

Ausgangssperre - 21 Uhr Termine gestrichen [23. April 2021 / GZ]

Da die "Bundesnotbremse" nun in Kraft tritt und die Inzidenzwerte in Frankfurt und den umliegenden Kreisen weit über 100 liegt wird die nächtliche Ausgangssperre ab 22 Uhr kommen.

Um allen Mitgliedern zu ermöglichen bis 22 Uhr wieder in den heimischen vier Wänden zu sein, haben wir uns entschlossen den letzten Termin von 21 bis 22 Uhr aus der Buchung herauszunehmen; alle Termine bis 20 Uhr bleiben erhalten.

Als Ausgleich haben wir nun frühere Termine ab 17 Uhr in die Buchung hineingenommen. So frühe Termine werden sicher nicht alle wahrnehmen können, insbesondere die älteren Mitglieder haben damit aber eine bessere Chance ihre Trainingseinheiten wahrnehmen zu können.

WIr bitten daher alle Mitglieder die die Möglichkeit dazu haben, die früheren Termine zu buchen und die regulären Termine ab 19 Uhr den jüngeren Mitgliedern freizuhalten. Vielen Dank!

Mitgliederinfo des Vorstandes [31. März 2021 / VS-MB]

Liebe Mitglieder der Schützengesellschaft 1928 Sindlingen,

seit dem Frühjahr 2020 hat das Coronavirus die Welt stark verändert, auch die Welt des Sports. Wir haben zunächst mit einem Online-Buchungssystem, Abstand auf den Ständen und Schließung des Vereinsheims reagiert. Seit Anfang November allerdings reichten auch diese Maßnahmen nicht mehr aus.

Aktuell dürfen nur zwei Personen gleichzeitig Sport machen – und im Schießsport ist eine davon die Standaufsicht. Das bedeutet, wir benötigen noch mehr Unterstützung, um den Trainingsbetrieb aufrecht zu erhalten. Wir brauchen weiterhin mehr Mitglieder, die bereit sind, als Aufsicht zu fungieren.

Außerdem muß das Vereinsheim leider weiterhin geschlossen bleiben. Die Geselligkeit, Gespräche, Austausch... all das ist leider weiterhin nicht möglich.
Unsere Hoffnungen auf Lockerungen der Corona-Beschränkungen haben sich noch nicht erfüllt, die Lage bleibt schwierig. Unsere lieb gewonnenen Veranstaltungen im Verein sind bisher alle ausgefallen und werden dies voraussichtlich weiterhin tun: Vom Geflügelschießen über den Jahreabschluß, dem Kreppelkaffee und der Mitgliederversammlung im Februar.

Um so wichtiger, dass wir im Verein zusammenhalten!
Vielen Dank, daß Ihr uns in diesen schwierigen Zeiten die Treue haltet!

Wir haben aber auch gute Nachrichten:
Die umfangreichen Bauarbeiten im Verein sind abgeschlossen, Gutachter und Ordnungsamt sind sehr zufrieden. Es ist gut geworden!
• Das löchrige Flachdach über Vereinsheim, 50m-Stand und Toiletten wurde durch neue Schweißbahnen versiegelt und mit OSB-Platten unterfüttert.
• Die größtenteils defekten Federn der Jalousien des 50m-Stands wurden durch Motoren ausgetauscht.
• Das Vereinsheim bekam auf Anraten des Gutachters zur Absicherung eine Alarmanlage.
• Um auf Basis neuer gesetzlicher Regelungen eine Standabnahme zu erhalten, waren weitreichende Baumaßnahmen v.a. am 25m-Stand notwendig: Die Belüftungsanlage wurde umgebaut und verstärkt. Die Wände wurden zum Brand- und Abprallschutz mit Molton und Heradesign Holzwoll-Leichtbauplatten verkleidet, die Elektrik wurde überarbeitet.
• Auf allen Ständen wurden die Ablagen beim/vor den Schützen so gestaltet, dass sich kein Pulverrückstand mehr sammeln kann.

Die Maßnahmen wurden kostengünstig und mit möglichst viel Eigenanteil umgesetzt, mittels Subventionierung durch das Sportamt Frankfurt, den Landessportbund und das Land Hessen mußte zudem der Großteil der Kosten nicht durch den Verein aufgebracht werden.
Unsere Finanzlage ist nach wie vor gut.

Die Kontaktbeschränkungen machen den Austausch mit Euch sehr schwierig – ein Aushang im Verein bringt ja nichts. In der Hoffnung, daß möglichst viele das Internet nutzen können, veröffentlichen wir regelmäßig Nachrichten auf unserer Homepage. Zudem wollen wir Euch gerne per Email über wichtige Ereignisse unterrichten, haben aber die Email-Adresse nur von 49 der 164 Mitglieder - Bitte schickt sie uns an die Vereinsadresse info@sgsindlingen.de

Wenn es die Situation zuläßt, möchten wir gerne im Herbst ein Fest kombiniert mit der Mitgliederversammlung machen. Hierzu benötigen wir zur Abschätzung des Rahmens Eure Rückmeldung, wie viele an einer Teilnahme interessiert wären.

Bitte meldet uns – möglichst per Email, ansonsten per Brief, ob Ihr an einer Mitgliederversammlung mit Essen teilnehmen möchtet.

Noch einige organisatorische Themen:
• Der Vorstand hat zur Abmilderung von Nachteilen durch die aktuelle Lage beschlossen, dass die Mitglieder ihre zu leistenden Arbeitsstunden aus 2020 auch noch in 2021 abarbeiten können.
• Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt im April 2021.

Wenn Ihr Fragen oder wichtige Anliegen habt, könnt Ihr uns auch direkt per Telefon erreichen: Ruft uns gerne unter den bekannten Nummern an!

Wir hoffen, uns bald wieder im Verein sehen zu können.
Ihr fehlt uns!

Euer Vorstand
März 2021

Ausgangssperre in Hattersheim aufgehoben  [24. Dezember 2020 / GZ]

Da die Inzidenzwerte für mehrere Tage unter dem kritischen Wert von 200 lagen, ist die nächtliche Ausgangssperre in Hattersheim mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden. Das heisst dass ab sofort wieder die 21:00 Uhr Termine zur Verfügung stehen.

Sportanlagen noch nicht gesperrt  [15. Dezember 2020 / GZ]

Zum Stand heute (15.12.) sind die öffentlichen und privaten Sportanlagen in Hessen noch nicht gesperrt. Zitat aus der Website des Landessportbundes Hessen:

--> Das hessische Corona-Kabinett hat die seit Anfang November geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert und in bestimmten Bereichen weitergehende Regelungen getroffen. Diese Regelungen bleiben auch im  verschärften Lockdown bestehen.

Freizeit- und Amateursport ist demnach auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Grundsätzlich bleiben die Sportanlagen aber geöffnet, solange der jeweilige Betreiber (Kommune/Kreis/Verein) keine anderslautende Regelung trifft.  <--

Dementsprechend sind die (eingeschränkten) Übungstermine weiter verfügbar und können gebucht werden, soweit eine zweite Person zur Standaufsicht zur Verfügung steht. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene-Maßnahmen ist das Mitglied verantwortlich. Zur Standaufsicht berechtigte Schützen dürfen alleine trainieren.


Ausgangssperre in Hattersheim  [12. Dezember 2020 / GZ]

Ab Samstag, dem 12. Dezember und vorläufig bis Sonntag, dem 3. Januar, gilt in Hattersheim wegen der hohen Infektionszahlen eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.

Das heisst das der jeweils letzte Termin von 21 bis 22 Uhr nicht mehr stattfinden kann. Alle weiteren Terminzeiten bleiben vorläufig weiter verfügbar, bis die Hessische Landesregierung eine erneute vollständige Schliessung der Sportstätten anordnet.

Mitteilung an alle Mitglieder  [9. Dezember 2020 / VS-MB]

Liebe Mitglieder,

wie leider erwartet, werden uns die Lockdown Maßnahmen wegen SARS-CoV-2 weiter begleiten.

Solange die Sportstätten nicht durch das Land wieder vollständig geschlossen werden, versuchen wir einen sehr eingeschränkten Betrieb zu unterhalten. Dafür benötigen wir allerdings Eure Hilfe:

Erlaubt sein werden auf der Anlage nur zwei Personen, von denen eine die Aufsicht übernehmen muß. Gruppen- oder Mannschaftstraining wird also weiterhin nicht möglich sein. Um zumindest dieses Einzeltraining darzustellen, vor allem für Mitglieder, die für ihre Bedürfnisprüfung dringend einen Termin im Dezember benötigen, brauchen wir Freiwillige, die sich für die Schießaufsicht zur Verfügung stellen können, gerne auch nur für einzelne Stunden.

Wir bitten deswegen alle Willigen, sich bei uns per Mail oder WhatsApp zu melden. Bitte informiert auch euch bekannte Mitglieder, die über keinen Internetzugang verfügen und reicht uns etwaige Meldungen weiter. Wir werden die Aufsichten in das System eintragen und so zumindest eine Bahn zur Buchung freigeben können.

Falls ihr euch separat zu zweit als Aufsicht und Schütze zusammentut, was natürlich auch möglich ist, gebt uns bitte ebenfalls Bescheid damit wir die Termine entsprechend eintragen können und Doppelbuchungen vermeiden.

Wir werden die Situation im Auge behalten und euch über Änderungen, egal ob positiv oder negativ, weiter informiert halten.

Lasst uns weiter zusammen auf ein besseres neues Jahr und regelmäßigen Schießbetrieb hoffen.

Euer Vorstand.

 
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