Beitragsordnung
Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsform | Beitragshöhe | Abbuchung |
Ordentliches Mitglied | 80,00 € | jährlich |
Jungschützen (bis 18 Jahren) | 10,00 € | jährlich |
Zusatzgebühren
Gebührenart | Betrag | Abbuchung |
Aufnahmegebühr | 180,00 € | einmalig |
Nicht geleistete Arbeitsstunden | je 20,00€ | jährlich |
Standgebühren Gastschützen und Passivmitglieder
Feuerwaffen | Luftdruckwaffen |
10,00 € 3,50 €
Hinweise zu Beiträgen und Gebühren
Die Beitragshöhe ordentlicher Mitglieder kann für Schüler, Studenten und Auszubildende auf 25,00 € reduziert werden.
Die entsprechenden Bescheinigungen sind jährlich dem geschäftsführenden Vorstand bis spätestens 31. Januar für das laufende Jahr einzureichen.
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Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 180,00 € je Person.
(Ausgenommen hiervon sind Jungschützen)
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Jedes ordentliche Mitglied ist verpflichtet pro Kalenderjahr 8 (acht) Arbeitsstunden im Rahmen der Arbeitseinsätze und Vereinsveranstaltungen zu leisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit je 20,00 € berechnet.
(Ausgenommen hiervon sind: Jungschützen, Ehrenmitglieder, Mitglieder ab dem Alter von 70 Jahren sowie Inhaber eines gültigen Behindertenausweises.)