Beitragsordnung 

 


Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsform

Beitragshöhe

Abbuchung

Ordentliches Mitglied
(ab 2021:)

80,00 €
120,00 €

jährlich
jährlich

Jungschützen (bis 18 Jahren)

10,00 €

jährlich



Zusatzgebühren

Gebührenart

Betrag

Abbuchung

Aufnahmegebühr

180,00 €

einmalig

Nicht geleistete Arbeitsstunden

je 20,00€

jährlich


Standgebühren Gastschützen und Passivmitglieder

Feuerwaffen

Luftdruckwaffen

10,00 €                                                                                       3,50 €


Hinweise zu Beiträgen und Gebühren

Die Beitragshöhe ordentlicher Mitglieder  kann für Schüler, Studenten und Auszubildende auf 25,00 € reduziert werden.
Die entsprechenden Bescheinigungen sind jährlich dem geschäftsführenden Vorstand bis spätestens 31. Januar für das laufende Jahr einzureichen.

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Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 180,00 € je Person.
(Ausgenommen hiervon sind Jungschützen)

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Jedes ordentliche Mitglied ist verpflichtet pro Kalenderjahr 8 (acht) Arbeitsstunden im Rahmen der Arbeitseinsätze und Vereinsveranstaltungen zu leisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit je 20,00 € berechnet.

(Ausgenommen hiervon sind: Jungschützen,  Ehrenmitglieder, Mitglieder ab dem Alter von 70 Jahren sowie Inhaber eines gültigen Behindertenausweises.)

 
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